Hiermit schreibt die Andrássy Universität Budapest gemäß ihrer Ordnung über die Studiengebühren und Studienfinanzierung ordentliche soziale Stipendien aus.
1. Ziel des ordentlichen sozialen Stipendiums
Das ordentliche soziale Stipendium ist eine auf Grundlage der sozialen Situation beantragbare Zuwendung und wird auf Antrag nach Einzelfallentscheidung für ein Semester bewilligt. Im Antragsformular ist die entsprechende Bedürftigkeitskategorie anzugeben. Als Anhang müssen je nach Kategorie entsprechende Nachweise (z.B. Einkommensnachweise, Wohnsitzbescheinigung...usw.) eingesendet werden.
Falls der Antrag bewilligt wird, erhalten Studierende im ersten Semester anhand des Antrags auf soz. Stipendium auch Grundlagenförderung. Dies ist eine einmalige Zuwendung.
2. Dauer des Stipendiums: 5 Monate
3. Bewerbungsfrist: jeweils die Abgabefrist für Anträge an die Studienkommission im September/Februar (siehe Eckdaten)
4. Bewerbungsvoraussetzungen
Ein ordentliches soziales Stipendium können Studierende der I. oder II. Bedürftigengruppe (hierzu siehe Antragsformular)) erhalten,
a) die über ein aktives studentisches Rechtsverhältnis verfügen, und
b) die in staatlich finanzierter Form studieren.
5. Bewerbungsverfahren
Senden Sie das ausgefüllte Bewerbungsformular und die Bedürftigkeit nachweisenden Dokumente an das Studienreferat (studienreferat@aub.eu).
Das Bewerbungformular finden Sie hier >>
Die Studienkommission nimmt eine Einstufung der Bewerber auf ein ordentliches soziales Stipendium vor und entscheidet über die Bewilligung der Förderung. Die Entscheidung ist ausschließlich für das jeweilige Semester gültig, das Stipendium kann jedoch erneut beantragt werden.
In die Bedürftigengruppe I. gehören Studierende, die mit der Bewerbung gleichzeitig und umfassend nachweisen, dass
a) sie / er mit einer Behinderung lebt, oder wegen ihrer / seiner gesundheitlichen Situation bedürftig ist, oder
b) Familienunterhaltsverpflichtete(r), oder
c) mehrfach benachteiligt ist, oder
d) eine Großfamilie hat, oder
e) Waise ist (d.h. beide Eltern verstorben sind, oder mit ihr / ihm in einem Haushalt lebende, ledige, geschiedene oder getrennt lebende Eltern(teile) verstorben sind).
In die Bedürftigengruppe II. gehören Studierende, die mit der Bewerbung gleichzeitig und umfassend nachweisen, dass
a) sie / er benachteiligt ist,
oder
b) sie / er Halbwaise ist.
6. Rechtsbehelfsverfahren
Gegen die Entscheidung der Studienkommission kann wegen Verstoßes gegen die Rechtsvorschriften bzw. gegen die Ordnungen der Andrássy Universität Widerspruch erhoben werden. Der den Rechtsverstoß genau beschreibende Widerspruchsantrag kann binnen 15 Tagen nach Bekanntgabe bzw. – in Ermangelung einer Bekanntgabe – nach Kenntnisnahme an die Rechtsbehelfskommission der Einrichtung adressiert bei dem Studienreferat eingereicht werden.
Studiengang: Europäische und Internationale Verwaltung M.A., International Economy and Business M.Sc., Internationale Beziehungen B.A., Internationale Beziehungen M.A., LL.M., Management and Leadership M.Sc., Mitteleuropäische Studien - Diplomatie M.A.
Studienverhältnis: ich studiere bereits an der AUB
Incoming/Outgoing: Incoming
Förderart: Zuschüsse
Bachelor/Master: Bachelor, Master