Hiermit schreibt die Andrássy Universität Budapest gemäß ihrer Ordnung über die Studiengebühren und Studienfinanzierung ordentliche soziale Stipendien aus.
1. Ziel des ordentlichen sozialen Stipendiums
Das ordentliche soziale Stipendium ist eine auf Grundlage der sozialen Situation der / des Studierenden für ein Semester gewährte, auf die Bewerbung der / des Studierenden hin semesterweise zugebilligte Zuwendung. Wer erstmalig ein studentisches Rechtsverhältnis in einem staatlich geförderten Masterstudiengang begründet und einen entsprechenden Antrag nach Maßgabe der Verfahrensvorschriften bezüglich der ordentlichen sozialen Stipendien gestellt hat, hat ferner einen Anspruch auf Grundlagenförderung bei Immatrikulation zum ersten aktiven Semester, sofern die / der Betroffene auf Grundlage ihrer / seiner sozialen Situation zu einem ordentlichen sozialen Stipendium berechtigt ist und der Bedürftigengruppe I. oder II. angehört. Die Grundlagenförderung ist eine auf Grundlage der sozialen Situation der / des Studierenden für den Zeitraum eines Semesters gewährte einmalige Zuwendung.
2. Dauer des Stipendiums: 5 Monate
3. Bewerbungsfrist: bis Ende der jeweiligen Immatrikulationszeit
4. Bewerbungsvoraussetzungen
Ein ordentliches soziales Stipendium kann jene / jener Studierende der I. oder II. Bedürftigengruppe (hierzu siehe Punkt Nr. 5) erhalten,
a) die über ein aktives studentisches Rechtsverhältnis verfügt, und
b) die / der im Rahmen eines staatlich geförderten Studienplatzes studiert.
5. Bewerbungsverfahren
Das ausgefüllte Bewerbungsformular und die eine Bedürftigkeit nachweisenden Dokumente sind beim Studienreferat abzugeben.
Das Bewerbungformular finden Sie hier >>
Die Studienkommission nimmt eine Einstufung der Bewerber auf ein ordentliches soziales Stipendium vor und reiht die erfolgreichen Bewerber in die I. oder II. Bedürftigengruppe ein. Die Einreihung ist ausschließlich für das jeweilige Semester gültig.
In die Bedürftigengruppe I. ist die / der Studierende einzureihen, die / der mit ihrer / seiner Bewerbung gleichzeitig und umfassend nachzuweisen im Stande ist, dass
a) sie / er mit einer Behinderung lebt, oder wegen ihrer / seiner gesundheitlichen Situation bedürftig ist, oder
b) Familienunterhaltsverpflichtete(r), oder
c) gehäuft benachteiligt ist, oder
d) eine Großfamilie hat, oder
e) Waise ist, bzw. beide Eltern verstorben sind, bzw. mit ihr / ihm in einem Haushalt lebende, ledige, geschiedene oder getrennt lebende Eltern(teile) verstorben sind.
In die Bedürftigengruppe II. ist die / der Studierende einzureihen, die / der mit ihrer / seiner Bewerbung gleichzeitig und umfassend nachzuweisen im Stande ist, dass
a) sie / er benachteiligt ist,
oder
b) sie / er Halbwaise ist.
6. Rechtsbehelfsverfahren
Gegen die Entscheidung der Studienkommission kann wegen Verstoßes gegen die Rechtsvorschriften bzw. gegen die Ordnungen der Andrássy Universität Widerspruch erhoben werden. Der den Rechtsverstoß genau beschreibende Widerspruchsantrag kann binnen 15 Tagen nach Bekanngabe bzw. – in Ermangelung einer Bekanntgabe – nach Kenntnisnahme an die Rechtsbehelfskommission der Einrichtung adressiert bei dem Studienreferat eingereicht werden.
Herkunftsland: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern
Studiengang: Europäische und Internationale Verwaltung, International Economy and Business, Internationale Beziehungen, LL.M., Management and Leadership, Mitteleuropäische Geschichte, Mitteleuropäische Studien - Diplomatie
Studienverhältnis: ich studiere bereits an der AUB
Incoming/Outgoing: Incoming
Förderart: Zuschüsse