Stipendien

Immanuel-Kant-Promotionsstipendium

28.06.2017
Zielgruppe: DoktorandInnen, die sich mit der Geschichte und Kultur der Deutschen im östlichen Europa und den damit verbundenen Themen befassen
Stipendienhöhe: 1050 EUR / Monat
Dauer des Stipendiums: 2 Jahren
Bewerbungsfrist: nicht aktuell

Mit der Durchführung der Stipendienvergabe hat die BKM das BKGE beauftragt. In der Regel können jährlich bis zu sechs Promotionsvorhaben unterstützt werden. Es werden Bewerberinnen und Bewerber gefördert, deren wissenschaftliche Qualifikation durch hervorragende Examensergebnisse belegt ist und deren geplante Arbeit eine wesentliche Erweiterung des Forschungsstandes erwarten lässt. Anträge können von in- und ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern oder von sie betreuenden Hochschullehrenden, die an einer wissenschaftlichen Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland tätig sind, gestellt werden.

Die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums trifft ein von der BKM berufener, interdisziplinär zusammengesetzter wissenschaftlicher Auswahlausschuss. Die Regelförderung beträgt zwei Jahre.

Kant-Stipendiaten-Tagungen

Die jährlich im BKGE stattfindenden Kant-Stipendiaten-Tagungen bieten dem wissenschaftlichen Nachwuchs ein Forum des Austauschs, auf dem sie ihre Thesen und Arbeitsergebnisse präsentieren und diskutieren können. Die Beiträge der Stipendiatinnen und Stipendiaten werden im Jahrbuch des BKGE publiziert.

Wer fördert?

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien.

Was wird gefördert?

Es werden Promotionsvorgaben gefördert, die sich mit der Geschichte und Kultur der Deutschen im östlichen Europa und den damit verbundenen Themen, insbesondere den wechselseitigen Beziehungen zu den Nachbarvölkern, befassen.

Wo liegen die regionalen Schwerpunkte?

Schlesien, Ostbrandenburg, Pommern, Ost- und Westpreußen in den heutigen Staaten Polen und Russland; frühere und heutige Siedlungsgebiete von Deutschen in Ost-, Ostmittel- und Südosteuropa, vornehmlich in Estland, Kasachstan, Kroatien, Lettland, Litauen, Moldawien, Serbien, Russland, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ukraine, Ungarn und Rumäni–en.

Wer kann sich bewerben?

Es können Bewerber/innen gefördert werden, deren wissenschaftliche Qualifikation durch hervorragende Examensergebnisse belegt ist und deren beabsichtigte Arbeit eine wesentliche Erweiterung des Forschungsstandes erwarten lässt. Anträge können von in- und ausländischen Bewerbern oder den sie betreuenden Hochschullehrern an einer wissenschaftlichen Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland gestellt werden. Diese müssen im Sinne der jeweiligen Promotionsordnungen prüfungsberechtigt sein.
Der Antrag ist formlos zu stellen.

Wie ist das Stipendium ausgestattet?

Das für zwei Jahre gewährte Grundstipendium beträgt monatlich 1050,- Euro. Dazu können Zuschläge für Verheiratete, für Kinder und für einen Auslandsaufenthalt kommen.

Wer entscheidet?

Die Entscheidung über die Vergabe des Immanuel-Kant-Stipendiums trifft ein von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien berufener wissenschaftlicher Auswahlausschuss.

Bewerbungsunterlagen

Ihre Unterlagen können Sie per e-Mail als pdf.Dateien oder per Post einreichen. Bei Postversand bitte nur einseitiger Druck, keine Mappen, keine Heftung. Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nicht.

Weitere Informationen finden Sie hier >> 

Herkunftsland: Moldawien, Polen, Slowakei, Tschechien, Ungarn, Estland, Kasachstan, Lettland, Litauen, Rumänien, Russland, Serbien, Slowenien, Ukraine, Kroatien

Studiengang: Ph.D.-Programm

Studienverhältnis: ich studiere bereits an der AUB

Incoming/Outgoing: Incoming

Zielland: Ungarn

Förderart: Förderungen für ganzes Studienprogramm

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