Stipendien

Außerordentliches soziales Stipendium

26.06.2018
Zielgruppe: staatlich finanzierte Studierende der AUB, bei denen eine unerwartete Verschlechterung der soz. Situation eingetreten ist
Stipendienhöhe: Einzelfallentscheidung
Dauer des Stipendiums: einmalige Zuwendung
Bewerbungsfrist: fortlaufend

Hiermit schreibt die Andrássy Universität Budapest gemäß ihrer Ordnung über die Studiengebühren und Studienfinanzierung außerordentliche soziale Stipendien aus.

1. Ziel des Stipendiums

Das außerordentliche soziale Stipendium ist eine einmalige Zuwendung im Falle einer unerwarteten Verschlechterung (z.B. Arbeitslosigkeit, Erkrankung, Todesfall in der Familie o.Ä - siehe unten)  der sozialen Situation des Studierenden, und kann auf Antrag bewilligt werden.

2. Bewerbungsfrist: Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Ereigniss an das Studienreferat gesendet werden. Der Antrag auf ein außerordentliches soziales Stipendium kann bei Bestehen eines aktiven studentischen Rechtsverhältnisses jederzeit im Verlauf des Semesters gestellt werden.

3. Bewerbungsvoraussetzungen

Ein außerordentliches soziales Stipendium können Studierende erhalten,

a) die über ein aktives studentisches Rechtsverhältnis verfügen, und

b1) die in staatlich finanzierter Form studieren.

Eine unerwartete Verschlechterung der sozialen Situation der / des Studierenden liegt vor, wenn:

  1. ein Elternteil oder Unterhaltsverpflichtete/r arbeitslos geworden ist;
  2. ein Familienmitglied oder die / der Studierende selbst schwer krank geworden ist;
  3. die / der Studierende oder eines der Familienmitglieder einen schweren Unfall erlitten hat oder schwer krank geworden ist, und sich deswegen einer langen medizinischen Behandlung unterziehen muss;
  4. sich das Einkommen der Familie wegen sonstiger familiären Ereignisse gravierend verringert hat;
  5. beim Todesfall in der Familie.

4. Bewerbungsverfahren

Senden Sie das ausgefüllte Bewerbungsformular und die erforderlichen Bescheinigungen an das Studienreferat (studienreferat@aub.eu).

Das Bewerbungformular finden Sie hier >> 

Der Antrag wird von der Studienkommission beschieden. Über die eingehenden studentischen Anträge muss mindestens einmal monatlich eine Entscheidung gefällt werden.

5. Rechtsbehelfsverfahren

Gegen die Entscheidung der Studienkommission kann wegen Verstoßes gegen die Rechtsvorschriften bzw. gegen die Ordnungen der Andrássy Universität Widerspruch erhoben werden. Der den Rechtsverstoß genau beschreibende Widerspruchsantrag kann binnen 15 Tagen nach Bekanngabe bzw. – in Ermangelung einer Bekanntgabe – nach Kenntnisnahme an die Rechtsbehelfskommission adressiert bei dem Studienreferat eingereicht werden.

Studienverhältnis: ich studiere bereits an der AUB

Incoming/Outgoing: Incoming

Förderart: Zuschüsse

Bachelor/Master: Bachelor, Master

Zurück

Stipendien