Stipendien

Außerordentliches soziales Stipendium

26.06.2018
Zielgruppe: eine einmalige Zuwendung zur finanziellen Milderung im Falle unerwarteter Verschlechterung der sozialen Situation einer Studentin / eines Studenten
Stipendienhöhe: Einzelfallentscheidung
Dauer des Stipendiums: einmalige Zuwendung
Bewerbungsfrist: fortlaufend

Hiermit schreibt die Andrássy Universität Budapest gemäß ihrer Ordnung über die Studiengebühren und Studienfinanzierung außerordentliche soziale Stipendien aus.

1. Ziel des Stipendiums

Das außerordentliche soziale Stipendium ist eine einmalige Zuwendung zur finanziellen Milderung der unerwarteten Verschlechterung der sozialen Situation der / des Studierenden, die sie / er auf ihren / seinen Antrag hin erhalten kann.

2. Bewerbungsfrist: Der Antrag muss innerhalb eines halben Jahres nach den Ereignissen beim Studienreferat abgegeben werden. Der Antrag auf ein außerordentliches soziales Stipendium kann bei Bestehen eines aktiven studentischen Rechtsverhältnisses jeder Zeit im Verlauf des Semesters gestellt werden.

3. Bewerbungsvoraussetzungen

Ein außerordentliches soziales Stipendium kann jene / jener Studierende erhalten,

a) die / der über ein aktives studentisches Rechtsverhältnis verfügt, und

b1) die / der im Rahmen eines staatlich geförderten Studienplatzes studiert.

Eine unerwartete Verschlechterung der sozialen Situation der / des Studierenden liegt vor, wenn:

  1. ein Elternteil oder Unterhaltsverpflichtete/r, die / der bisher gearbeitet hat, arbeitslos geworden ist;
  2. ein Familienmitglied oder die / der Studierende schwer krank geworden ist;
  3. die / der Studierende oder eines ihrer / seiner Familienmitglieder einen schweren Unfall erlitten hat oder schwer krank geworden ist, so dass sie / er einer langen Behandlung im Krankenhaus bzw. einer kontinuierlichen ärztlichen Behandlung bedarf;
  4. sich das Einkommen ihrer / seiner Familie wegen sonstiger familiären Ereignisse gravierend verringert hat;
  5. beim Todesfall in der Familie.

4. Bewerbungsverfahren

Das ausgefüllte Bewerbungsformular und die erforderlichen Bescheinigungen sind beim Studienreferat abzugeben.

Das Bewerbungformular finden Sie hier >> 

Der Antrag wird von der Studienkommission beschieden. Über die eingehenden studentischen Anträge muss mindestens einmal monatlich eine Entscheidung gefällt werden.

5. Rechtsbehelfsverfahren

Gegen die Entscheidung der Studienkommission kann wegen Verstoßes gegen die Rechtsvorschriften bzw. gegen die Ordnungen der Andrássy Universität Widerspruch erhoben werden. Der den Rechtsverstoß genau beschreibende Widerspruchsantrag kann binnen 15 Tagen nach Bekanngabe bzw. – in Ermangelung einer Bekanntgabe – nach Kenntnisnahme an die Rechtsbehelfskommission adressiert bei dem Studienreferat eingereicht werden.

Herkunftsland: Polen, Slowakei, Tschechien, Ungarn, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, Bulgarien, Kroatien

Studienverhältnis: ich studiere bereits an der AUB

Incoming/Outgoing: Incoming

Zielland: Ungarn

Förderart: Zuschüsse

Zurück

Stipendien