Hiermit schreibt die Andrássy Universität Budapest gemäß ihrer Ordnung über die Studiengebühren und Studienfinanzierung außerordentliche soziale Stipendien aus.
1. Ziel des Stipendiums
Das außerordentliche soziale Stipendium ist eine einmalige Zuwendung im Falle einer unerwarteten Verschlechterung (z.B. Arbeitslosigkeit, Erkrankung, Todesfall in der Familie o.Ä - siehe unten) der sozialen Situation des Studierenden, und kann auf Antrag bewilligt werden.
2. Bewerbungsfrist: Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Ereigniss an das Studienreferat gesendet werden. Der Antrag auf ein außerordentliches soziales Stipendium kann bei Bestehen eines aktiven studentischen Rechtsverhältnisses jederzeit im Verlauf des Semesters gestellt werden.
3. Bewerbungsvoraussetzungen
Ein außerordentliches soziales Stipendium können Studierende erhalten,
a) die über ein aktives studentisches Rechtsverhältnis verfügen, und
b1) die in staatlich finanzierter Form studieren.
Eine unerwartete Verschlechterung der sozialen Situation der / des Studierenden liegt vor, wenn:
4. Bewerbungsverfahren
Senden Sie das ausgefüllte Bewerbungsformular und die erforderlichen Bescheinigungen an das Studienreferat (studienreferat@aub.eu).
Das Bewerbungformular finden Sie hier >>
Der Antrag wird von der Studienkommission beschieden. Über die eingehenden studentischen Anträge muss mindestens einmal monatlich eine Entscheidung gefällt werden.
5. Rechtsbehelfsverfahren
Gegen die Entscheidung der Studienkommission kann wegen Verstoßes gegen die Rechtsvorschriften bzw. gegen die Ordnungen der Andrássy Universität Widerspruch erhoben werden. Der den Rechtsverstoß genau beschreibende Widerspruchsantrag kann binnen 15 Tagen nach Bekanngabe bzw. – in Ermangelung einer Bekanntgabe – nach Kenntnisnahme an die Rechtsbehelfskommission adressiert bei dem Studienreferat eingereicht werden.
Studienverhältnis: ich studiere bereits an der AUB
Incoming/Outgoing: Incoming
Förderart: Zuschüsse
Bachelor/Master: Bachelor, Master